Beratungsschein für einen Schwangerschaftsabbruch
Damit eine Abtreibung vorgenommen werden kann, benötigen Schwangere einen Beratungsschein, den sie der Praxis oder Klinik vorlegen müssen. Mit diesem belegt die Schwangere, dass sie sich vor der Abtreibung beraten ließ und über die Abtreibungsmethoden, Risiken sowie Alternativen aufgeklärt wurde. Diesen Vorgang legte der Gesetzgeber fest, um sicherzustellen, dass sich die Frau umfassend Gedanken gemacht hat und sich absolut sicher in ihrer Entscheidung ist, die Abtreibung zu veranlassen. Ohne Vorlage der Beratungsbestätigung ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig.
Wo kann ein Beratungsschein ausgestellt werden?
Damit eine Schwangere den Beratungsschein erhält, muss sie eine staatlich anerkannte Beratungsstelle aufsuchen oder bei einem Arzt einen Termin vereinbaren, der die staatliche Berechtigung besitzt, eine Schwangerschaftskonflikt-Beratung durchzuführen.
Achtung: Es ist gesetzlich festgelegt, dass zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheines und der Abtreibung mindestens drei volle Kalendertage liegen müssen.1 Wer Montag bei der Beratung war, darf also frühestens Freitag einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Der Zeitraum dazwischen soll der Frau ermöglichen, ihre Entscheidung noch einmal überdenken zu können.
Zwei grundlegende Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch
In Deutschland gibt es zwei grundlegende Abtreibungsmethoden, wie ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann:
Im Folgenden finden Sie zu jeder Methode die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Die operative Abtreibung
Der operative Schwangerschaftsabbruch wird in einer Klinik oder bei einem spezialisierten Gynäkologen vorgenommen. Die Abtreibung erfolgt ambulant, das bedeutet, dass die schwangere Frau einige Stunden nach dem Eingriff wieder nach Hause gehen kann.
Überblick zur operativen Abtreibung
Was wird gemacht?
Eine Abtreibung, die anhand einer Operation durchgeführt wird, ist auch bekannt unter dem Begriff „instrumenteller/chirurgischer Abbruch“. Standardmäßig greifen Ärzte dafür auf die Vakuumaspiration zurück. Das bedeutet, dass unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung ein schmales Röhrchen durch die Scheide in die Gebärmutter eingeführt wird, mit dem der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt werden.
So läuft der Tag des operativen Eingriffs ab
In der Regel findet der operative Abbruch in drei Schritten statt:
- Beratungsgespräch und Vorsorgeuntersuchung: Am Tag der Abtreibung findet zunächst ein kurzes Beratungsgespräch mit dem Narkosearzt statt, der im Anschluss die Betäubung einleitet. Dieser klärt Sie über die Vor- und Nachteile einer Vollnarkose sowie der örtlichen Betäubung auf, sodass Sie die Methode wählen können, mit der Sie sich am wohlsten fühlen. Anschließend findet eine Ultraschalluntersuchung statt, bei der die Lage der Gebärmutter sowie das Stadium der Schwangerschaft bestimmt wird. Eventuell verordnet der Arzt auch die Einnahme einer Tablette, die den Muttermund für den Eingriff weicher machen soll.
- Eingriff: Wer sich bei der operativen Abtreibung für eine Vollnarkose entschieden hat, erhält über eine Armvene das Narkosemittel. Bei einer örtlichen Betäubung werden Muttermund und Gebärmutterhals per Spritze direkt betäubt. Anschließend öffnet der Arzt vorsichtig den Muttermund um einige Millimeter mithilfe eines Metallstäbchens – so kann ein Röhrchen in die Gebärmutter geschoben werden. Dieses saugt dann den Embryo sowie die Gebärmutterschleimhaut heraus. Danach zieht sich die Gebärmutter auf natürliche Weise wieder auf ihre ursprüngliche Größe zusammen. Diese Prozedur dauert in etwa zehn Minuten.2
- Nachuntersuchung: Der Arzt überprüft anschließend noch einmal, ob wirklich alles vollständig abgesaugt wurde. Ist die Frau nach dem Eingriff stabil, kann sie wenige Zeit später bereits nach Hause gehen. Außerdem sollten Frauen wissen, dass sich der Körper in den Tagen nach der Abtreibung hormonell umstellt – Brüste und Unterleib können sich im Zuge dessen anders anfühlen und schmerzen.
In der Regel empfiehlt der Arzt zwei bis drei Wochen nach dem Eingriff einen Gynäkologen zur Kontrolle aufzusuchen, damit dieser nochmal die Gebärmutter überprüfen kann.2
Welche Komplikationen können bei einer operativen Abtreibung auftreten?
Generell lässt sich sagen, dass ein operativer Schwangerschaftsabbruch eine sichere Methode ist. Nur in sehr seltenen Fällen treten ein hoher Blutverlust, Verletzungen der Gebärmutter oder Einrisse des Muttermundes auf.
Sollten bei Ihnen in den ersten Tagen nach der Operation Fieber, starke Blutungen oder andauernde Schmerzen im Unterleib auftreten, suchen Sie bitte dringend einen Arzt auf.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille
Seit Juli 2008 können Frauen auch mit der „Abtreibungspille“ eine Schwangerschaft abbrechen. Das Präparat kann bis zum 63. Tag nach der letzten Regelblutung eingenommen werden, allerdings nur unter ärztlicher Aufsicht.3
So wirken die Medikamente bei der Abtreibung
In den Präparaten, die zum Schwangerschaftsabbruch verabreicht werden, befindet sich der Wirkstoff Mifepriston. Dieser unterbindet die Produktion des Hormons Progesteron, das für den Fortbestand einer Schwangerschaft von essenzieller Bedeutung ist. Außerdem bewirkt Mifepriston, dass sich die Gebärmutterschleimhaut und der Embryo lösen.
36 bis 48 Stunden später muss die Frau zusätzlich ein Präparat mit Prostaglandin (Gewebshormon) einnehmen, welches die Wirkung von Mifepriston verstärkt und dafür sorgt, dass es innerhalb weniger Stunden zu einer Fehlgeburt kommt.
Tagesablauf bei der medikamentösen Abtreibung
Ein Schwangerschaftsabbruch mit Medikamenten lässt sich in vier Schritten durchführen:
- Beratung und Vorsorge: Genauso wie bei der operativen Abtreibung wird auch bei der medikamentösen Maßnahme überprüft, in welcher Schwangerschaftswoche sich die Frau befindet und wie es in der Gebärmutter aussieht. Anschließend klärt der behandelnde Arzt ab, ob aus medizinsicher Sicht etwas gegen die Einnahme der Medikamente spricht und informiert die Patientin über mögliche Nebenwirkungen.
- Einnahme von Mifepriston: Die Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston muss die Frau unter Aufsicht des Arztes einnehmen, damit dieser schauen kann, wie der Körper die Tablette verträgt und sich die genaue Uhrzeit der Einnahme notiert. Anschließend darf die Frau nach Hause gehen und kann in aller Regel ihrem Alltag ganz normal nachkommen. Nach ungefähr 24 Stunden setzt eine schwache Blutung ein.3
- Einnahme von Prostaglandinen: Ungefähr 36 bis 48 Stunden nach der Anwendung von Mifepriston findet ein erneuter Termin in der Praxis oder Klinik statt.3 Bei diesem verabreicht der Arzt der Frau ein Medikament mit Prostaglandin. Nach der Einnahme bleibt man etwa drei Stunden unter ärztlicher Beobachtung, da es in dieser Zeit zur Abbruchblutung kommen wird.3
- Nachuntersuchung: In fast 96 Prozent der Fälle verläuft die medikamentöse Abtreibung erfolgreich. Nach 14 Tagen sollte Frau dennoch zur Nachuntersuchung bei ihrem Arzt erscheinen, damit dieser sicherstellen kann, dass die Schwangerschaft vollständig beendet ist. Dies geschieht mit einer Ultraschall- und Blutuntersuchung.
Wichtig: Die Blutung nach der Abtreibung mit Medikamenten kann in etwa 12 Tage, in seltenen Fällen bis zu 24 Tage, andauern. In dieser Zeit sollten Betroffene nicht schwimmen oder baden gehen, keine Tampons verwenden und auf Geschlechtsverkehr verzichten.3
Welche Komplikationen können auftreten?
Komplikationen sind bei einer medikamentösen Abtreibung eher selten. Wenn die betroffenen Frauen jedoch bereits andere Arzneimittel einnehmen, müssen mögliche Wechselwirkungen beachtet werden. Es ist also wichtig, den Arzt über alle verwendeten Medikamenten zu informieren.
Im Unterschied zur operativen Abtreibung dauert der Schwangerschaftsabbruch durch Präparate mehrere Tage – die Frau erlebt ihn also in allen Phasen deutlich bewusster. Für einige Frauen bedeutet das Zeit, um den Abbruch seelisch besser verarbeiten zu können, während andere es als starke Belastung empfinden. Daher empfiehlt es sich, während der gesamten Dauer des Abbruchs psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und darauf zu achten, selten alleine zu sein.
Folgen einer Abtreibung: Später Schwangerschaft möglich?
Sowohl die operative, als auch die medikamentöse Methode sind heute so erprobt, dass einer weiteren Schwangerschaft nach einer Abtreibung normalerweise nichts im Wege steht.
Die Voraussetzungen für eine Abtreibung
Ein Schwangerschaftsabbruch ist aus Gesetzessicht in vielen Fällen zwar rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Umständen straffrei (§218a StGB). Bedingungen dafür sind:
- Die schwangere Frau möchte die Schwangerschaft beenden.
- Die Schwangerschaft hat die 12. Woche noch nicht erreicht.
- Die Schwangere hat sich mindestens drei Tage vorher in einer anerkannten Beratungsstelle informiert.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird von einem Arzt durchgeführt, der nicht gleichzeitig die Beratung durchgeführt hat.
In bestimmten Fällen gilt eine Abtreibung auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche als nicht rechtswidrig. Voraussetzung ist, dass ein Arzt medizinische oder kriminologische Gründe anbringt. Zu Ersterem zählt, wenn beispielsweise Lebensgefahr für die Schwangere besteht. Ein kriminologischer Grund liegt dann vor, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist.
Was kostet eine Abtreibung?
Im Übrigen werden die Kosten für die Abtreibung nicht von der Krankenkasse getragen. Den Schwangerschaftsabbruch, der zwischen 300 und 400 Euro kostet, müssen die Schwangeren selbst bezahlen.4 Nur in Ausnahmefällen, beispielweise bei keinem oder nur geringem Einkommen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Spätabbruch (Spätabtreibung) nach der 12. Schwangerschaftswoche
Treten beispielsweise Komplikationen auf, die das Leben oder die körperliche wie seelische Gesundheit von Mutter und Kind gefährden, kann noch nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vorgenommen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei den Geburtsvorsorgeuntersuchungen eine körperliche oder geistige Behinderung des Babys festgestellt wird. Eine Abtreibung wird dann mit der seelischen Gesundheit der Mutter begründet.
Die Entscheidung obliegt dabei jedoch nicht mehr alleine der Mutter, ein Abbruch kann nur aufgrund einer ärztlichen Indikation durchgeführt werden. Je später der Schwangerschaftsabbruch, desto schwerwiegender muss der Grund hierfür sein.