Die Elternzeit gilt für alle Väter und Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Bis zu drei Jahre können sie ihren Job ruhen lassen, um sich ganz ihrem Nachwuchs zu widmen. Nach Ablauf der Elternzeit wird die Tätigkeit einfach wieder aufgenommen. So sieht es das Elternzeitgesetz vor.

Wissenswert: Die Elternzeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Dies organisiert jeder Elternteil individuell für sich. Das bedeutet, dass die Elternzeit auch von beiden Eltern gleichzeitig genommen werden kann.

Für den Antrag reicht ein formloses Schreiben aus, allerdings haben manche Firmen dafür eigene Formulare entwickelt. Den Eingang des Schreibens lässt man sich am besten schriftlich bestätigen. Bei Postversand ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.

Der richtige Zeitpunkt für den Antrag zu Elternzeit


Wichtig ist, die Elternzeit rechtzeitig zu beantragen: Die Frist beträgt sieben Wochen, sofern die Elternzeit in den ersten beiden Lebensjahren genommen wird. Das heißt, Väter, die bereits direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen möchten, müssen den Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen.

Für Mütter beginnt die Elternzeit erst nach Ende des Mutterschutzes. Sie müssen die Elternzeit also erst in der ersten Lebenswoche des Babys beantragen.

Der Arbeitgeber darf den Wunsch nach Elternzeit nicht ablehnen, wenn die Frist eingehalten wird. Reicht man den Antrag zu spät ein, kann der Arbeitgeber den Beginn der Elternzeit der Verzögerung entsprechend nach hinten verlegen.

Kündigungsschutz schon beim Antrag nutzen


Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht bereits ein besonderer Kündigungsschutz, der für die gesamte Elternzeit gilt. Wer die Elternzeit erst acht Wochen vorher beantragt, kann also sichergehen, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht vor Beginn der Elternzeit kündigt.

Schon gewusst?

Eltern können die insgesamt 36 Monate auf drei Zeiträume aufteilen. Bis zu 24 Monate (bei Geburt des Kindes nach dem 1. Juli 2015) können auch auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag bis zur Vollendung des achten Lebensjahres verschoben werden. Die Anmeldefrist für Elternzeit beträgt dann 13 Wochen im Voraus (der besondere Kündigungsschutz beginnt in diesem Fall 14 Wochen vorher).

Elternzeitantrag: Der Erstantrag gilt für zwei Jahre


In der Regel wird die Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes beantragt. Wer nach zwei Jahren beschließt, noch ein drittes Jahr dranzuhängen, kann dies also mit einer gewissen Flexibilität entscheiden.

Aber Achtung: Wer weniger als die vollen zwei Jahre Elternzeit beantragt, kann die Elternzeit innerhalb der ersten beiden Lebensjahre nur dann verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Bei seiner Entscheidung über die Zustimmung muss der Arbeitgeber seine eigenen Interessen sowie die des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Den erneuten Antrag sollten Sie daher so bald wie möglich stellen. Denn je früher die Verlängerung der Elternzeit beantragt wird, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber, eine Ablehnung zu begründen, da ihm ausreichend Zeit bleibt, die fehlende Arbeitskraft zu ersetzen.

Elterngeld und Elternzeit parallel beantragen


Wenn zeitgleich zur Elternzeit auch Elterngeld beantragt wird, empfiehlt es sich, die Elternzeit nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes zu beantragen, da das Elterngeld entsprechend ausgezahlt wird. Ist Ihr Kind beispielsweise am 18. November geboren, ist es bei parallelem Elterngeldbezug besser, die Elternzeit auch am 18. beginnen zu lassen, statt am Monatsersten.

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Barbara Ward Barbara Ward ist freie Autorin der Redaktion. Sie studierte Medienwissenschaften und Journalismus in Köln und Berlin. In Gesundheitsfragen kennt sie sich aus, denn sie schreibt schon seit vielen Jahren für Fachverlage, Medizin-Websites und Krankenversicherungen. Eine ausgewogene Perspektive und fundierte Recherche liegen ihr im Sinne der Leser besonders am Herzen. Barbara Ward Autorin kanyo® mehr erfahren