Wer erhält alles Elterngeld?


Elterngeld gibt es prinzipiell für alle leiblichen Eltern und Adoptiveltern. Im Gegensatz zur Elternzeit muss dafür kein Angestelltenverhältnis vorliegen. Auch Selbstständige und Freiberufler, Beamte oder erwerbslose Eltern haben einen Anspruch auf diese Leistung. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um Elterngeld beantragen zu können:

  • Die Eltern betreuen ihre Kinder selbst.
  • Die Kinder leben mit den Eltern im gleichen Haushalt.
  • Der Wohnsitz der Familie ist in Deutschland.
  • Das betreuende Elternteil arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • Das Haushaltseinkommen beträgt weniger als 500.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro).

In bestimmten Fällen können auch Verwandte (bis zum dritten Grad) Elterngeld beantragen.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus – wo liegt der Unterschied?

Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, haben die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld erhält man in voller Höhe, wenn man in dieser Zeit kein weiteres Einkommen erzielt.

Das ElterngeldPlus wird parallel zu einer Teilzeittätigkeit gezahlt. Man erhält maximal die Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs, dafür verlängert sich aber der Bezugszeitraum um das Doppelte.

Wie lange bekommt man Basiselterngeld?


Das Basiselterngeld bekommen Eltern für bis zu 14 Monate. Die Bedingung dafür ist, dass beide Eltern in Elternzeit gehen. Um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, reicht es aus, wenn ein Elternteil mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragt. Der andere Partner kann die verbleibenden zwölf Monate beziehen.

Alleinerziehende erhalten ebenfalls 14 Monate. Beantragt nur ein Elternteil Elterngeld, erhält man die Leistung für maximal zwölf Monate. Grundsätzlich können beide Eltern auch gleichzeitig Elterngeld erhalten.

Mutterschaftsgeld, das die Krankenkasse zahlt, wird auf den Bezugszeitraum des Elterngeldes angerechnet. Da der Mutterschutz nach der Geburt mindestens acht Wochen gilt, sind zwei Monate des Basiselterngeldes damit bereits aufgebraucht. Fällt das Mutterschutzgeld geringer aus, als das Elterngeld, wird die Differenz an die Mutter zusätzlich ausgezahlt.

Mehr Flexibilität dank ElterngeldPlus


Das ElterngeldPlus bekommt man maximal für 24 beziehungsweise 28 Monate. Es bietet Eltern, die direkt oder recht bald nach der Geburt wieder in den Job einsteigen möchten, die Möglichkeit, Beruf und Kinderbetreuung zu kombinieren. Sie erhalten je nach Stundenanzahl und Einkommen pro Monat maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus können kombiniert werden, man muss sich also nicht im Elterngeldantrag für eine Variante entscheiden. Aus einem Basiselterngeld-Monat werden einfach zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann man beispielsweise in den ersten drei Monaten nach der Geburt das Elterngeld in voller Höhe beziehen und im Anschluss noch weitere 18 beziehungsweise 22 Monate ElterngeldPlus bekommen.

Für die Planung ist wichtig, dass nach dem 12. beziehungsweise 14. Lebensmonat des Kindes kein Basiselterngeld mehr bezogen werden darf, sondern ausschließlich ElterngeldPlus.

Wie hoch ist das Elterngeld?


Das Basiselterngeld wird anhand des monatlichen Durchschnittseinkommens errechnet, das der jeweilige Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielt hat.

  • Wer über ein Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro verfügt hat, erhält 67 Prozent davon als Elterngeld.
  • Bei Einkommen, die über 1.200 Euro liegen, verringert sich der Prozentsatz auf 65 Prozent.
  • Bei Geringverdienern mit weniger als 1.000 Euro Monatseinkommen steigt die Rate auf bis zu 100 Prozent an. Je geringer das Einkommen, desto höher der Prozentsatz.

Grundsätzlich erhält man mindestens 300 Euro Elterngeld monatlich, maximal 1.800 Euro. Das Mindestelterngeld erhalten auch Elternteile, die im Jahr vor der Geburt keinerlei Einkommen erzielt haben, beispielsweise Studierende, Hausmänner oder -frauen.

Zuschläge für Geschwister


Für Familien mit mehr als einem Kind gibt es den sogenannten Geschwisterbonus. Zusätzlich zum Elterngeld erhalten sie einen Zuschlag von zehn Prozent auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten bekommt man für jedes weitere Neugeborene 300 Euro extra.

Tipp: Mit dem Elterngeldrechner können Sie sich ganz individuell Ihr Elterngeld kalkulieren lassen.

Basiselterngeld: 30 Stunden Arbeit sind erlaubt


Für Selbstständige ist besonders interessant, dass man auch bei Bezug des Basiselterngeldes 30 Stunden pro Woche arbeiten darf. Das erwirtschaftete Einkommen wird angerechnet und das Elterngeld entsprechend reduziert.

Wird allerdings gar kein oder ein Negativgewinn erwirtschaftet, gibt es keine Abzüge. Dieser Fall kann eintreten, wenn der selbstständige Elternteil Aufträge während des Elterngeldbezuges weiter abwickeln möchte, die Betriebskosten aber höher sind als die Einnahmen. Trotz fehlendem Gewinn kann dies sinnvoll sein, um Kunden langfristig nicht zu verlieren.

Zu beachten ist jedoch, das nicht allein das in einem Monat erhaltene Einkommen zählt, sondern die Summe aller Einkünfte, die während des gesamten Elterngeldbezugszeitraumes erzielt werden.

Elterngeldantrag: Was gilt es zu beachten?


Den Antrag für das Elterngeld stellt man bei den von der Landesregierung zuständigen Stellen. Das Antragsformular wird von fast allen Stellen online zur Verfügung gestellt. Es muss jedoch ausgedruckt und in schriftlicher Form eingereicht werden.

Tipp: Füllen Sie den Elterngeldantrag schon vor der Geburt soweit wie möglich aus.

So müssen Sie nach der Geburt nur noch wenige Sachen ergänzen und können den Antrag schnell einreichen.

Das Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Die Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes rückwirkend geleistet. Wer also direkt nach der Geburt Elterngeld beziehen möchte, muss den Elterngeldantrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes einreichen.

Die gewählten Elterngeld-Monate können nach Einreichen des Antrags noch verschoben werden. Das gilt jedoch nur für kommende Elterngeld-Monate. Bereits ausgezahlte Elterngeld-Monate dürfen nicht mehr geändert werden.

Aber Achtung: Wenn Angestellte zum Elterngeld zeitgleich Elternzeit beantragt haben, wird eine nachträgliche Änderung schwierig. Denn die Elternzeit muss im Erstantrag an den Arbeitgeber verbindlich für zwei Jahre festgelegt werden. Eine nachträgliche Veränderung oder Verlängerung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Unter Umständen dürfen die Elterngeld-Monate geändert, dafür aber nicht gleichzeitig Elternzeit genommen werden.

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