Am 1. Januar 2021 war es wieder soweit: Das Kindergeld wurde erhöht. Die monatliche Leistung beträgt seitdem:

1. Kind: 219 Euro
2. Kind: 219 Euro

3. Kind: 225 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro1

Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in Deutschland wohnen und einkommenssteuerpflichtig sind. Dabei ist die Höhe des Einkommens jedoch unerheblich. Alle Familien erhalten den gleichen Betrag. Wichtig für die Antragsstellung sind das Verwandtschaftsverhältnis und die Lebensumstände des Kindes.

Bedingungen für das Kindergeld


Die Kinder müssen nicht wie die Eltern in Deutschland leben, sondern können auch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.

Das Kind muss jedoch im ersten Grad mit dem antragstellenden Elternteil verwandt sein. Dabei ist unerheblich, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt.

Wissenswert: Auch für die Kinder des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners kann Kindergeld beantragt werden. Großeltern, die mit ihren Enkelkindern in einem Haushalt leben, können ebenfalls Kindergeld beziehen.

Das Kindergeld für ein Kind wird stets nur an eine Person gezahlt. Wohnen die Eltern beide mit dem Kind zusammen, können sie bestimmen, wer es bekommt. Ansonsten wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, die dem Kind den höheren Barunterhalt zahlt.

Vollwaisen oder Kinder, die nicht wissen, wo ihre Eltern leben, können das Kindergeld für sich selbst beantragen.

Wie lange erhält man Kindergeld? Dauer der Unterstützung


Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Volljährigkeit gezahlt, also, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr kann beantragt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet.

Für arbeitslose Kinder wird der Zuschuss bis zum 21. Lebensjahr gezahlt.

Kindergeld-Dauer: Anspruch trotz Einkünften eines volljährigen Kindes


Bis 2012 galt bei Kindern in Ausbildung eine Einkommensgrenze von 8.130 Euro pro Jahr. Überschritt der Jahresverdienst des Kindes diesen Betrag, musste das Kindergeld vollständig zurückgezahlt werden. Diese Einkommensgrenze entfällt nun.

Allerdings gelten für Kinder, die in der zweiten oder dritten Berufsausbildung sind, neue Kriterien, was die Erwerbstätigkeit angeht:

Man unterscheidet in schädliche und unschädliche Arbeitsverhältnisse. Einkünfte aus einer Tätigkeit, die mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt, können als schädlich betrachtet werden. Die Kindergeldzahlung kann dadurch eingestellt werden.

Dabei ist eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, ein Praktikum oder Volontariat grundsätzlich unschädlich. Auch ein Referendariat, eine Tätigkeit als Au-Pair oder ein Anerkennungsjahr (beispielsweise als Erzieher) gelten als unproblematisch. Einkünfte aus Vermietungen und Kapitalvermögen werden ebenfalls als unschädlich eingestuft.

Tipp: Eltern, die das Kindergeld nicht beantragt haben, weil sie von dem Wegfall der Einkommensgrenze nichts wussten, können das Kindergeld für vier Jahre noch rückwirkend beantragen.

Kindergeld beantragen: So geht’s


Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt, in deren Bezirk man wohnt. Dort reicht man auch den Antrag ein. Die Bundesagentur für Arbeit stellt das Formular für den Kindergeldantrag online zur Verfügung. Er muss jedoch ausgedruckt und unterschrieben werden, da das Kindergeld schriftlich zu beantragen ist. Der Antrag kann erst nach der Geburt eines Kindes gestellt werden.

Wer Kindergeld erhält, hat gegenüber der Familienkasse fortan eine Informationspflicht. Sofern sich Verhältnisse ändern, die für den Kindergeldbezug maßgeblich sind, muss man dies unverzüglich mitteilen. Das trifft beispielsweise zu, wenn die Eltern sich trennen oder ein Umzug ins Ausland ansteht.

Neu: Seit Januar 2016 muss der Familienkasse auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes vorliegen. In Neuanträgen wird diese direkt abgefragt. Wer bereits länger Kindergeld bezieht, sollte die Steueridentifikationsnummer sobald wie möglich nachreichen.

Falls man die Nummer nicht mehr zur Hand hat, kann man sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

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Barbara Ward Barbara Ward ist freie Autorin der Redaktion. Sie studierte Medienwissenschaften und Journalismus in Köln und Berlin. In Gesundheitsfragen kennt sie sich aus, denn sie schreibt schon seit vielen Jahren für Fachverlage, Medizin-Websites und Krankenversicherungen. Eine ausgewogene Perspektive und fundierte Recherche liegen ihr im Sinne der Leser besonders am Herzen. Barbara Ward Autorin kanyo® mehr erfahren
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