Eine Schwangerschaft bei Minderjährigen ist meistens ungeplant. Hinzu kommt, dass viele Mädchen in diesem Alter noch keinen regelmäßigen Zyklus haben. Oft bemerken sie daher erst relativ spät, dass sie schwanger sind, wenn der Zustand bereits recht fortgeschritten ist.
Sobald die Gewissheit da ist, stehen die werdenden Eltern vor einer großen Herausforderung. Im Normalfall führen sie noch keinen eigenen Haushalt, haben keine Ausbildung absolviert und dementsprechend auch kein eigenes Einkommen. In dieser Situation eine Familie zu gründen, und damit auch die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, kann beängstigend sein.
Schwanger unter 18 – Beratungen helfen!
Zunächst sollte geklärt werden, wie die junge Schwangere und ihr Partner mit der Schwangerschaft umgehen möchten. Es gibt viele gute Beratungsangebote für Schwangere unter 18 Jahren, die helfen, die richtige Entscheidung für die eigene Lebenssituation zu finden. Eine Abtreibung oder eine Adoption können dabei genauso besprochen werden, wie die Vereinbarkeit von Ausbildung und Elterndasein.
Beratungen sind anonym, vertraulich und kostenlos
Eine gute Anlaufstelle sind die lokalen Sozial-, Gesundheits- und Jugendämter. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Beratung dort objektiv und vertraulich. Eine anonyme und kostenlose Telefon-Hotline bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 0800 4 040 020 an. Über dieses Hilfetelefon ist rund um die Uhr jemand erreichbar.
Unter https://www.hilfetelefon-schwangere.de können sich Schwangere unter 18 per E-Mail und Chat beraten lassen. Wer nicht von offiziellen Stellen beraten werden möchte, sollte sich an eine Vertrauensperson wenden.
Risiken bei einer Schwangerschaft unter 18
Aus medizinischer Sicht gibt es nicht das richtige Alter für eine Schwangerschaft. Es konnte nur eine Tendenz beobachtet werden, dass Schwangerschaften bei Frauen zwischen 20 und 29 Jahren durchschnittlich die wenigsten Komplikationen mit sich bringen.
Bei Mädchen unter 16 Jahren tritt die sogenannte Präeklampsie häufiger auf als bei anderen Schwangeren. Dabei handelt es sich um eine Komplikation, die mit schwangerschaftsbedingtem Bluthochdruck einhergeht. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen kann eine Präeklampsie früh erkannt und behandelt werden. Darum ist es wichtig, dass auch Schwangere unter 18 Jahren regelmäßig zum Frauenarzt gehen.
Außerdem beobachtet man bei jungen Schwangeren unter 18 mehr Früh- und Totgeburten. Ebenfalls auffällig ist, dass die Babys durchschnittlich ein niedrigeres Geburtsgewicht haben. Das hat jedoch weniger mit der biologischen Reife zu tun, sondern eher mit der Lebensweise der Teenager. Sie rauchen häufiger und achten in vielen Fällen nicht sehr auf eine ausgewogene Ernährung. Wenn die Schwangerschaft spät erkannt wird, kann auch der Lebensstil erst mit Verzögerung angepasst werden – das wiederum hat möglicherweise Auswirkungen auf die Entwicklung des Babys.
Darüber hinaus leiden Teenager viel häufiger unter einer Wochenbettdepression. Es ist daher besonders wichtig, dass bereits während der Schwangerschaft der Alltag mit dem Baby bestmöglich vorbereitet wird und die junge Mutter im Wochenbett ausreichend Unterstützung erfährt.
Minderjährige Eltern - wer hat das Sorgerecht?
Schwangere unter 18 und ihre Partner erhalten das Sorgerecht für ihren Nachwuchs erst ab ihrer eigenen Volljährigkeit – bis dahin tritt das Jugendamt als Vormund ein. Das bedeutet, dass das Jugendamt die rechtlichen Belange des Kindes vertritt. Die Eltern erhalten allerdings im Normalfall die Personensorge: Sie sind dafür verantwortlich, das Kind zu pflegen, zu erziehen und den Aufenthaltsort zu bestimmen.
Es kann jedoch auch ein anderer Vormund bestellt werden – das geht sogar schon während der Schwangerschaft. So können beispielsweise die Großeltern des Kindes das Sorgerecht erhalten. Wenn der Vater des Kindes bereits volljährig ist, kann ihm das Sorgerecht zugesprochen werden. Dafür muss bei unverheirateten Eltern jedoch beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung vorliegen.
Schwanger unter 18: Welche Rechte und Unterstützung erhalten junge Eltern?
In den meisten rechtlichen Angelegenheiten haben minderjährige Eltern die gleichen Rechte, wie alle anderen Eltern auch. So haben sie beispielsweise
- Anspruch auf Kindergeld, auch wenn sie noch Schüler sind oder eine Ausbildung machen.
- Bei einem geringen Einkommen kommt eventuell der Kinderzuschlag infrage.
- Schüler, Studierende und Auszubildende haben die Möglichkeit, in den ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld zu beziehen.
Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro pro Monat. Je nach Einkommenssituation liegt das Elterngeld bei maximal 1800 Euro monatlich (Stand: Juni 2016).
Junge Eltern in der Ausbildung
Schüler können sich für die Kindererziehung eine Zeit lang von der Schulpflicht befreien lassen. Auch eine Berufsausbildung muss nicht wegen der Geburt des Kindes vorzeitig beendet werden. Wer sich bereits in einer Ausbildung befindet, kann genauso wie andere Angestellte in Elternzeit gehen. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei der zuständigen Innung oder Kammer analog zur Elternzeit beantragt werden.
Für Studierende gibt es Urlaubssemester. Auf Antrag kann die Förderungshöchstdauer für Leistungen im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) entsprechend erhöht werden. Schüler und Studenten, die mit einem Kind unter zehn Jahren in einem Haushalt leben, erhalten außerdem einen Betreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.