Schutz vor Masern: Impfpflicht in Deutschland beschlossen


Eine Maserninfektion verläuft zwar häufig harmlos, kann jedoch auch schwerwiegende Komplikationen mit sich bringen. Vorbeugen lässt sich dem Masernvirus nur mit einer Impfung, die für gewöhnlich im Kindesalter erfolgt und für eine lebenslange Immunität sorgt.

Trotz dieser prophylaktischen Möglichkeit ist die Impfquote (Impfstatus der Bevölkerung) in Deutschland niedrig – Experten gehen davon aus, dass mehr als 95 Prozent aller Bundesbürger geimpft sein müssten, damit sich die Erreger nicht ausbreiten können.1 Bislang wird diese Quote nur bei Schulanfängern in einzelnen Bundesländern erreicht.

Um die bestehenden Impflücken zu schließen und Schul- sowie Kindergartenkinder zu schützen, hat der Bundestag nun das Masernschutzgesetz verabschiedet. Ab März 2020 müssen alle Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten oder Schule) geimpft sein.2 Das Gesetz sieht auch vor, dass Menschen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, eine Masern-Impfung nachweisen.

Wissenswertes für Eltern:

Als Impfstoff der Wahl gilt ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Kinder werden insgesamt zweimal geimpft: Die erste MMR-Impfung erfolgt im Alter von 11 bis 14 Monaten, gefolgt von einer zweiten Impfung im Alter zwischen 15 und 23 Monaten.3

Einzelimpfstoffe ausschließlich gegen Masern sind derzeit in Deutschland nicht erhältlich, können jedoch über Apotheken im Ausland erworben werden.4

Eltern, deren Kinder bereits eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, können den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.2 Belegen lässt sich die Impfung entweder über den Impfausweis, das Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass sein Kind von der Betreuungsstätte ausgeschlossen wird. Hinzu kommt, dass Eltern, deren Kind ungeimpft eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro versehen werden kann.2

Übrigens:

Da es sich bei Masern keinesfalls nur um eine „Kinderkrankheit“ handelt, können sich auch Jugendliche und Erwachsene, die noch nicht geimpft sind und auch noch keine Masernerkrankung durchlebt haben, damit anstecken. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) solchen Personen, die Impfung einmalig nachzuholen. Eine Impfpflicht, wie sie bei Menschen vorliegt, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, besteht jedoch nicht.

Hintergrund: Wie erfolgt die Ansteckung mit Masern?


Das Masernvirus gehört zur Gattung des Morbillivirus (Familie der Paramyxoviren) und ist höchst ansteckend. Der Übertragungsweg ähnelt dem einer Erkältung: Die Erreger werden entweder über die Tröpfcheninfektion (beim Sprechen, Husten, Niesen) oder durch den direkten Kontakt mit infiziertem Sekret aus Nase oder Rachen übertragen.

Selbst wenn ein Mensch dem Erreger nur sehr kurz ausgesetzt ist, kommt es – in nahezu 100 Prozent aller Fälle – zu einem Ausbruch. Bis sich der typische Hautausschlag (Exanthem) zeigt, vergehen in der Regel etwa 14 Tage.5 Laut dem Robert Koch-Institut sind Infizierte jedoch schon vorher ansteckend: und zwar bereits 3 bis 5 Tage vor Auftreten des Exanthems.1 Auf diese Weise können sich die Erreger besonders leicht und unbemerkt verbreiten.

Masern erkennen: Symptome und Verlauf


Mutter hält den Fuß ihres Babys, der mit Masern übersät ist: Um das zu verhindern gibt es eine Impfpflicht.

Die Krankheit verläuft typischerweise in zwei Phasen. Im Vorstadium (Prodromalstadium) machen sich vor allem unspezifische, grippeähnliche Symptome bemerkbar, so zum Beispiel:

  • ausgeprägtes Krankheitsgefühl
  • hohes Fieber (über 39 Grad)6
  • Schnupfen
  • Husten
  • Hals- und Kopfschmerzen
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)

Wann zum Arzt?

Sobald Sie die ersten Symptome einer Maserninfektion feststellen, sollten Sie mit Ihrem Sprössling einen Kinderarzt aufsuchen. Nach eindeutiger Diagnose kann er entsprechende Behandlungsmaßnahmen empfehlen.

In der Hauptphase (Exanthemstadium) kommt es etwa am 3. bis 7. Tag nach Auftreten der initialen Symptome zum Ausbruch des Masernexanthems. Ausgangspunkte für die typisch bräunlich-rosafarbenen Hautflecken sind meist das Gesicht und der Bereich hinter den Ohren. Nach rund 4 bis 7 Tagen erscheint eine kleieartige Schuppung und der Hautausschlag bildet sich zurück.4

Meist tritt am zweiten oder dritten Tag noch ein Ausschlag an der Mundschleimhaut auf, die Koplik-Flecken. Diese äußern sich durch kalkspritzerartige, weiße bis blau-weiße Beläge. Zudem steigt am dritten Tag das Fieber stark an und sinkt nach etwa 3 bis 5 Tagen – mit Ende des Vorstadiums – wieder ab.7

Gute Neuigkeiten!

Wer sich einmal mit Masern angesteckt hat, kann diese nicht mehr bekommen. Es besteht eine lebenslange Immunität.

Wie werden Masern behandelt?


Gegen die Krankheit an sich gibt es keine Therapie. Es ist lediglich möglich, die einzelnen Symptome zu lindern. So lassen sich beispielsweise hustenstillende Mittel, Augentropfen bei Bindehautentzündung oder fiebersenkende Medikamente gegen die erhöhte Temperatur verabreichen. Welche Arzneien sich für Ihr Baby oder Kind eignen, erfragen Sie am besten beim Kinderarzt.

Passive Immunisierung

Kommen nicht geimpfte Personen (immungeschwächte Menschen, Babys unter 6 Monaten) mit dem Masernvirus in Kontakt, ist es möglich, eine sogenannte passive Immunisierung durchzuführen. Bei rechtzeitiger Verabreichung (2 bis 6 Tagen nach Kontakt)4 von humanem Immunglobulin (Antikörper gegen Masern) lässt sich so der Ausbruch des Masernvirus verhindern.

Weitere Tipps für Eltern:

  • Ihr Kind sollte strikte Bettruhe einhalten und sich schonen.
  • Achten Sie darauf, dass es ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt.
  • Wadenwickel sind eine mögliche Maßnahme bei Fieber.

Um einer Ausbreitung der Erkrankung vorzubeugen, sollte Ihr Kind den Kontakt zu anderen Personen meiden, sofern diese nicht geimpft sind und noch nicht an Masern erkrankt waren. Außerdem darf es vorübergehend keine Gemeinschaftseinrichtung (wie Kindergarten, Schule) besuchen. Wie lange dieses Verbot bestehen bleibt, entscheidet der behandelnde Arzt – je nachdem, ob noch Ansteckungsgefahr besteht oder nicht.

Aha!

Laut Infektionsschutzgesetz muss sowohl der Verdacht auf Masern als auch der tatsächliche Ausbruch dem Gesundheitsamt gemeldet werden.8

Welche Komplikationen sind möglich?


Im Rahmen der Maserninfektion kommt es zu einer Schwächung des Immunsystems, weshalb betroffene Babys und Kinder anfälliger gegenüber weiteren Erregern sein können. Zum Beispiel ist es möglich, dass sie sich zusätzlich mit Bakterien infizieren (bakterielle Superinfektion). Am häufigsten entwickeln sich dahingehend diese Begleiterkrankungen:

  • Mittelohrentzündung (Otitis media)
  • Entzündung der Bronchialschleimhaut (Bronchitis)

In etwa 0,1 Prozent aller Fälle ist auch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) möglich.2 Bemerkbar macht sich die Erkrankung unter anderem durch Kopfschmerzen, Fieber, Bewusstseinsverlust (bis hin zum Koma) und/oder Bewegungsunfähigkeit. Die Prognose der Erkrankung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Schweregrad oder dem allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes ab. In 10 bis 20 Prozent der Fälle endet die Enzephalitis tödlich, während es bei 20 bis 30 Prozent der Betroffenen zu bleibenden Schäden kommt (beispielsweise Lähmungen oder Sprachstörungen).4

Eine weitere gefürchtete, wenn auch seltene Spätkomplikation ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die sich meist 6 bis 8 Jahre später nach der Maserninfektion zeigt.4 In deren Verlauf kommt es beispielsweise zu Vergesslichkeit und Schlaflosigkeit bis hin zum Verlust von Gehirnfunktionen. Für die subakute sklerosierende Panenzephalitis gibt es derzeit keine Behandlung, sie verläuft für gewöhnlich tödlich.

Masern in der Schwangerschaft

Besteht kein ausreichender Impfschutz gegenüber Masern und kommt es zu einer Ansteckung während der Schwangerschaft, kann der Virus über den Mutterkuchen zum Ungeborenen gelangen. In seltenen Fällen sind Missbildungen möglich, häufiger sind jedoch Fehl- oder Frühgeburten als Komplikation zu nennen.

Um dem vorzubeugen, wird Frauen bei Kinderwunsch empfohlen, ihren Impfschutz zu überprüfen. Denn Impfungen mit sogenannten Lebendimpfstoffen, zu denen Masern zählen, sind in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Am besten lassen Sie sich hierzu von Ihrem Gynäkologen oder Hausarzt beraten.

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Tanja Albert Von der Schülerzeitung übers Journalismus-Studium in die Online-Redaktion von kanyo® - Tanja Albert hat das Schreibfieber gepackt. Gemischt mit ihrem Interesse für Ernährungs- und Gesundheitsthemen stürzt sie sich Tag für Tag in die medizinische Recherche - und bringt das Ganze auch in die Sozialen Netzwerke, nämlich als Social Media Managerin. Tanja Albert Medizinredakteurin kanyo® mehr erfahren
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