Häufig gestellte Fragen zu Behördengängen & Schwangerschaft

Welche Behördengänge sind nach der Geburt wichtig?

Mit der Geburt eines Kindes gehen so manche Behördengänge einher. Vor allem wichtig sind dabei

·         die Geburtsurkunde,
·         die Vaterschaft sowie das Sorgerecht,
·         die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt,
·         die Information an Arbeitgeber und Krankenkasse,
·         der (potenzielle) Kinderzuschlag und
·         das Kinder- beziehungsweise Elterngeld.

Welche Vereinbarungen sind auch schon während der Schwangerschaft wichtig?

Beispielsweise das Beantragen der Elternzeit muss rechtzeitig, bereits während der Schwangerschaft, mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Auch den Antrag auf Elterngeld kann man schon vor der Geburt soweit wie möglich vorbereiten, sodass man ihn schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes einreichen kann.

Welcher Behördengang ist als unverheiratetes Paar mit Kind unverzichtbar?

Wenn Eltern nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft beim Jugendamt geklärt werden. Ansonsten liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Erst mit einer gesonderten Erklärung erhält auch der Vater das Sorgerecht. Hierfür müssen etwa die Personalausweise sowie Geburtsurkunden beider Elternteile vorgelegt werden.

Müssen Krankenkassen und Arbeitgeber über die Geburt/Schwangerschaft informiert werden?

Ja. Beiden Stellen müssen informiert werden. Für die Krankenkassen ist diese Information wichtig, da die Mutter nur dann ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld hat. Auch der Arbeitgeber muss früher oder später Bescheid wissen, da eine Mutter innerhalb des Mutterschutzes nicht beschäftigt werden darf. Außerdem liegt ab dem Zeitpunkt der Verkündung ein Kündigungsschutz vor.

Auch wenn es noch so winzig klein ist - ein Neugeborenes ist ein Bürger. Und für einen Bürger gibt es in Deutschland einige Rechte und Pflichten:

Man muss gemeldet sein, braucht eine Geburtsurkunde und kann staatliche Leistungen beziehen. Das alles leiten die Eltern in den ersten Tagen nach der Geburt in die Wege.

Elternzeit, Elterngeld und Co. – nach der Geburt eines Kindes erhalten Eltern auf vielfältige Weise Unterstützung. Wichtige Informationen finden Sie hier:

Gang zum Standesamt: Geburtsurkunde beantragen


Jede Geburt muss beim Standesamt angezeigt werden. Die Eltern haben dafür sieben Tage nach der Entbindung Zeit. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus und einige Kopien davon für weitere Behördengänge nach der Geburt.

Für die Meldung braucht man eine Geburtsbescheinigung der Geburtsklinik und den Personalausweis des Elternteils, der vorspricht. Bei nicht verheirateten Eltern benötigt man zusätzlich die Geburtsurkunde der Mutter und die Vaterschaftserklärung (sofern vorhanden).

Vaterschaft und Sorgerecht erklären


Bei Ehepaaren ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. Bei unverheirateten Eltern muss die Vaterschaft beim Jugendamt erklärt werden.

Dieser Behördengang kann auch schon während der Schwangerschaft erfolgen. Zeitgleich wird das Sorgerecht geregelt. Unverheiratete Väter haben zunächst kein Sorgerecht, dies liegt allein bei der Mutter. Durch eine gemeinsame Erklärung erhält auch der Vater das Sorgerecht.

Für die Vaterschaftserklärung benötigt man die Personalausweise und Geburtsurkunden beider Eltern. Erfolgt die Erklärung nach der Geburt, benötigt man zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt


Das Kind muss so bald wie möglich als Einwohner beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. In vielen Fällen erfolgt dies automatisch durch das Standesamt oder die Geburtsklinik.

Am besten informiert man sich telefonisch, um sich einen Behördengang nach der Geburt zu sparen.

Tipp: Eltern, die bald nach der Geburt mit ihrem Nachwuchs verreisen wollen, können gleichzeitig einen Kinderpass beantragen.

Krankenkasse und Arbeitgeber informieren


Sobald die Geburtsurkunde vorliegt, sollte die Geburt der Krankenversicherung der Mutter gemeldet werden. Dafür erhalten Sie vom Standesamt eine gesonderte Kopie. Die Information ist nötig, da viele Frauen ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse haben.

Wissenswert: Privat-Versicherte erhalten unter gewissen Voraussetzungen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Der Antrag sollte dann dort erfolgen.

Angestellte müssen außerdem ihren Arbeitgeber über die Geburt informieren, da die Mutter innerhalb der Mutterschutzfristen nicht beschäftigt werden darf. Darüber hinaus leistet der Arbeitgeber in vielen Fällen Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.

Gleichzeitig sollte das Kind bei einer Krankenversicherung angemeldet werden. Das kann die Krankenkasse der Mutter oder des Vaters sein. Bei gesetzlich versicherten Eltern ist das Kind kostenlos familienversichert.

Diese Meldung kann bereits in der Schwangerschaft vorbereitet werden, sodass nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde eingeschickt werden muss – eine Behördengang ist nicht notwendig.

Gelder beantragen


Für Familien gibt es eine Reihe an staatlichen Leistungen, die Sie ebenfalls so früh wie möglich beantragen sollten. So haben alle Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Das beträgt mindestens 190 Euro pro Monat.

Zuständig ist die Familienkasse. Der Antrag ist jedoch schriftlich einzureichen, ein Behördengang ist nicht nötig.

Tipp für Alleinerziehende: Unterhalt

Alleinerziehende, die Anspruch auf Unterhalt für sich oder ihr Kind haben, diesen aber gar nicht oder nur unregelmäßig vom anderen Elternteil erhalten, können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies ist auch bei ungeklärter Vaterschaft möglich, ein Unterhaltsurteil ist dafür nicht nötig.

Eltern, die im ersten Jahr zugunsten der Kinderbetreuung beruflich kürzertreten möchten, können Elterngeld beantragen. Dies erfolgt ebenfalls schriftlich. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Gemeinden und Landkreise.

Angestellte dürfen nicht vergessen, gleichzeitig Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Wer direkt nach der Geburt pausieren möchte, muss den Arbeitgeber schon vor der Entbindung darüber informieren.

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Barbara Ward Barbara Ward ist freie Autorin der Redaktion. Sie studierte Medienwissenschaften und Journalismus in Köln und Berlin. In Gesundheitsfragen kennt sie sich aus, denn sie schreibt schon seit vielen Jahren für Fachverlage, Medizin-Websites und Krankenversicherungen. Eine ausgewogene Perspektive und fundierte Recherche liegen ihr im Sinne der Leser besonders am Herzen. Barbara Ward Autorin kanyo® mehr erfahren
Jan Zimmermann Egal ob Video, Foto oder Text – Hauptsache die Kreativität kommt nicht zu kurz. Noch während seines Masterstudiums der Medienwissenschaften und der Arbeit als Multimedia Content Creator in München, entwickelte Jan Zimmermann eine Passion für das Schreiben. Seit 2018 lebt er diese als Medizinredakteur bei kanyo® aus. Jan Zimmermann Medizinredakteur und Medienwissenschaftler kanyo® mehr erfahren