Eine Schwangerschaft dauert im Schnitt etwa 266 Tage. Dennoch lässt sich der große Tag nur grob festlegen. Sehr wenige Babys werden tatsächlich am errechneten Entbindungstermin geboren.

Generell gilt eine Schwangerschaftsdauer von 36 bis 42 Wochen als normal. Wenn das Baby zu lange auf sich warten lässt, kann die Geburt aus Sicherheitsgründen eingeleitet werden.

Jede Geburt ist anders und für die Eltern ein sehr emotionales Erlebnis. Dennoch ist der Ablauf einer Geburt recht schematisch:

  • Zunächst öffnet sich der Muttermund.
  • Dann muss der Kopf des Kindes durch das knöcherne Becken der Mutter gelangen und sich dabei einige Male drehen, um hindurchzupassen.
  • Anschließend wird zuerst der Kopf des Kindes geboren, der Körper folgt in der nächsten Wehe.

Eine Geburt – viele Alternativen


Werdende Mütter haben heutzutage viele Möglichkeiten, die Geburt ihres Kindes nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Das beginnt bei der Wahl des Geburtsortes: Man kann in einer Geburtsklinik unter ärztlicher Leitung gebären oder in einem Geburtshaus betreut durch Hebammen.

Auch eine Hausgeburt in der gewohnten Umgebung ist mit einer erfahrenen Hebamme möglich, sofern die Schwangerschaft komplikationslos verlief. Im Rahmen der ambulanten Geburt dürfen die frischgebackenen Mütter die Klinik bereits nach wenigen Stunden wieder verlassen.

Verschiedene Konzepte zur Geburtsvorbereitung helfen Frauen, möglichst gelassen und vertrauensvoll in die Geburt zu gehen. Denn die interventionsfreie, natürliche Geburt liegt im Trend. Gleichzeitig steht Frauen ein breites Angebot an medizinischer Unterstützung offen, beispielsweise bei der Schmerzerleichterung, und auch der Wunschkaiserschnitt wird immer beliebter.

Rechtliche Aspekte der Geburt


Insgesamt setzt die Geburtshilfe heutzutage stark auf die Selbstbestimmung der gebärenden Frau. Dazu gehört auch die Aufklärungspflicht des Geburtsteams. Sollten während der Entbindung medizinische Maßnahmen oder sogar ein Eingriff nötig werden, muss die Patientin über Vorteile und Risiken aufgeklärt werden. Ohne ihre Zustimmung darf weder an ihr selber noch an dem Baby eine Untersuchung oder Behandlung vorgenommen werden.

Die Geburt hat außerdem eine juristische Komponente: Mit ihr beginnt die Rechtsfähigkeit des neuen Kindes – und die rechtliche Verantwortung der jungen Eltern. Dies gilt, wenn das Neugeborene vollständig aus dem Körper der Mutter ausgetreten ist. Die Nabelschnur muss noch nicht durchtrennt sein.

Wer begleitet die Geburt?


Vor fünfzig Jahren war es noch nicht üblich, dass Väter die Geburt ihrer Kinder miterlebten. Heutzutage sind Väter im Kreißsaal an der Tagesordnung. Allerdings können sich werdende Mütter auch von anderen Vertrauenspersonen bei der Entbindung unterstützen lassen, von Verwandten oder Freunden beispielsweise.

Manche Frauen wählen bewusst eine sogenannte Doula. Dies ist eine speziell geschulte Geburtsbegleiterin, die besonderes Augenmerk auf die emotionale Seite der Geburt legt. Andere Mütter bevorzugen es, sich völlig auf sich zu konzentrieren, und beschließen, die Geburt alleine zu erleben.

Wichtig ist, dass die Frauen sich in der Geburtssituation wohl und sicher fühlen, egal, wofür sie sich entscheiden. Darum ist das Prinzip der Selbstbestimmung in den meisten deutschen Kreißsälen längst gängige Praxis.

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Barbara Ward Barbara Ward ist freie Autorin der Redaktion. Sie studierte Medienwissenschaften und Journalismus in Köln und Berlin. In Gesundheitsfragen kennt sie sich aus, denn sie schreibt schon seit vielen Jahren für Fachverlage, Medizin-Websites und Krankenversicherungen. Eine ausgewogene Perspektive und fundierte Recherche liegen ihr im Sinne der Leser besonders am Herzen. Barbara Ward Autorin kanyo® mehr erfahren