Häufig gestellte Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen & Schwangerschaft

In welchen zeitlichen Abständen erfolgen die Untersuchungen in der Schwangerschaft?

Während der Schwangerschaft ist zunächst einmal, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann zweimal im Monat eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen.1 In einer komplikationsfreien Schwangerschaft sind das somit 10 bis 12 Termine. Bei Risikoschwangerschaften sind häufigere Untersuchungen notwendig.

Wer bezahlt die Untersuchungen, wenn ich schwanger bin?

Krankenkassen übernehmen die Kosten, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das Sozialamt springt ein, wenn die werdende Mutter Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht.2

Warum sind die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren so wichtig?

Vor allem sollen somit Risikoschwangerschaften und -geburten rechtzeitig erkannt werden, die eine potenzielle gesundheitlich Gefahr für die Mutter und das Kind darstellen.

Muss ich für die Schwangerenvorsorge zum Frauenarzt oder kann das meine Hebamme machen?

Bis auf die Ultraschalluntersuchung, die dem Arzt vorbehalten ist, dürfen Hebammen die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Bei einer Risikoschwangerschaft muss diese ein Gynäkologe begleiten. Generell sind jedoch alle Untersuchungen freiwilllig.

Bin ich für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen vom meinem Arbeitgeber freigestellt?

Zunächst einmal sollten Sie versuchen, Termine zu vereinbaren, die außerhalb Ihrer Arbeitszeit liegen. Dies ist nicht möglich? Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den Termin. Er muss Sie dann für die Zeit der Anfahrt und Untersuchung bezahlt freistellen (§7 Mutterschutzgesetz).

Schwanger! Der erste Termin beim Frauenarzt


Die Erstuntersuchung dient dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen, den voraussichtlichen Geburtstermin zu bestimmen und eventuell vorliegende Risikofaktoren (etwa Vorerkrankungen der Mutter wie Diabetes oder Bluthochdruck) abzuschätzen. Hat die Frau den Verdacht schwanger zu sein oder bereits einen positiven Schwangerschaftstest gemacht, sollte die Erstuntersuchung zeitnah stattfinden. Einen wichtigen Baustein bildet dabei die sogenannte Anamnese (Arzt-Patienten-Gespräch):

  • Eigenanamnese: Den behandelnden Frauenarzt interessiert Ihre Krankengeschichte, also ob beispielsweise chronische Erkrankungen wie Diabetes vorliegen. Ebenso erkundigt er sich nach vorangegangenen Schwangerschaften und Geburten sowie deren Verläufen.
  • Familienanamnese: Es kommt zur Sprache, ob in der eigenen Familie oder der Familie des Kindsvaters Erbkrankheiten wie Mukoviszidose (Stoffwechselerkrankung) bekannt sind.
  • Arbeitsanamnese: Im Erstgespräch wird auch thematisiert, welcher Arbeit die Schwangere nachgeht, ob sie etwa körperlich stark belastet ist.

Zur Erstuntersuchung sollte darüber hinaus eine ausführliche Lebensstilberatung gehören, in der der Mediziner über die negativen Auswirkungen von Alkohol- und Nikotinkonsum in der Schwangerschaft aufklärt.

Im Rahmen des ersten Termins findet zudem eine gynäkologische Untersuchung statt. Ob sich im Gebärmutterhals Bakterien befinden, zeigt ein Abstrich aus der Scheide. Besonders im Blick hat der Mediziner dabei Chlamydien – unentdeckt und unbehandelt können eine Frühgeburt oder Augen- und Lungenentzündungen beim Neugeborenen die Folge sein. Der vaginale Ultraschall bringt Klarheit darüber, ob sich der Embryo richtig in der Gebärmutter eingenistet hat und nicht im Eileiter (Eileiterschwangerschaft). Das Ausgangsgewicht zu Beginn der Schwangerschaft wird notiert und es folgen Untersuchungen wie Blutdruckmessung und Urinprobe, die in den regelmäßig stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen immer wieder durchgeführt werden.

Vorsorgeuntersuchungen im Überblick


In den nächsten Monaten gehören Routine-Checks zur Schwangerschaftsvorsorge, die immer gleich ablaufen. Dazu gehören:

  • Urinprobe: Getestet wird auf Zucker und Eiweiß im Urin – Hinweise auf Diabetes, aber auch auf eine Präeklampsie (umgangssprachlich: Schwangerschaftsvergiftung). Ist Nitrit im Urin enthalten, deutet das möglicherweise auf einen Harnwegsinfekt hin. Bleibt die Infektion unbehandelt und die Bakterien steigen aus der Blase nach oben in die Niere auf, kann das unter anderem das Einsetzen vorzeitiger Wehen zur Folge haben.
  • Blutdruck: Bluthochdruck (über 140 zu 90 mmHg) ist belastend für den mütterlichen und den kindlichen Organismus.3  Da Bluthochdruck als weiteres Symptom für Präeklampsie gilt, gehört das Messen des Blutdrucks ebenfalls zur Schwangerenvorsorge.
  • Abtasten: Der sogenannte Fundusstand gibt Auskunft über das Wachstum der Gebärmutter und lässt sich durch äußerliches Abtasten des Bauches feststellen. Der Fundusstand ist der Abstand zwischen Schambein und oberem Rand der Gebärmutter. Zunächst liegt er ziemlich weit unten, durch das Wachstum von Kind und Gebärmutter verlagert er sich immer weiter nach oben.
  • Kontrolle der Kindslage: Richtig relevant wird diese frühestens ab der 26. Schwangerschaftswoche (SSW).4 Vorher schlägt das Baby einfach noch viel zu oft Purzelbäume im Bauch. Die Kindslage ist deshalb entscheidend, da sie maßgeblich die Geburt beeinflusst. Liegt das Baby gegen Ende der Schwangerschaft etwa nicht mit dem Kopf, sondern dem Po oder Füßen nach unten, ist das Vorstellen in einer Schwangerenambulanz empfohlen. Dort beraten Experten darüber, ob eine vaginale Geburt möglich ist oder ein Kaiserschnitt nötig sein wird.
  • Gewicht: Das Körpergewicht wird regelmäßig ermittelt, um einer zu geringen oder zu starken Gewichtszunahme vorzubeugen. Wie viele Kilogramm mehr die Waage anzeigen sollte, ist abhängig von ihrem Ausgangsgewicht zu Beginn der Schwangerschaft (bei normalgewichtigen Frauen sind es zwischen 11,5 und 16,0 Kilogramm).5

Generell liegt es stets im Ermessen der schwangeren Frau, ob sie das Vorsorgeangebot wahrnehmen möchte und von wem sie sich betreuen lässt. Es besteht auch kein Zwang, sich monatlich untersuchen zu lassen — Frauenärzte und Hebammen raten jedoch dringend dazu, um das Wohlergehen der werdenden Mutter und des Kindes sicherzustellen.

Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft


Im Rahmen der Schwangerenvorsorge finden auch einige Blutuntersuchungen statt. Die Bluttests dienen zum Beispiel ...

  • ... der  routinemäßigen Bestimmung des Rhesusfaktors (Blutgruppenmerkmal): Er gibt an, ob sich das Blut zweier Menschen, in dem Fall der Mutter und des Babys, vertragen. Der Rhesusfaktor ist ein Protein (Antigen D) auf der Zellmembran (Oberfläche) der roten Blutkörperchen. Ist er vorhanden, ist die Person “rhesus-positiv” und es ergeben sich keinerlei Schwierigkeiten, unabhängig davon, welchen Rhesusfaktor das ungeborene Kind hat. Ebenfalls zu keinen Problemen kommt es, wenn Mutter und Kind “rhesus-negativ” sind. Erwartet jedoch die rhesus-negative Mutter ein rhesus-positives Baby, bildet der mütterliche Organismus sogenannte Anti-D-Antikörper – in einer zweiten Schwangerschaft kann es beim Kind zu Komplikationen wie Herzschwäche oder Blutarmut kommen, ebenso kann die Kindsentwicklung schwer geschädigt werden.
    Zur Vermeidung dieser potenzieller Gefahren lässt sich mittels einer Blutprobe der rhesus-negativen Schwangeren der kindliche Rhesusfaktor ermitteln – und das, noch bevor das Kind geboren wird. Wird dabei festgestellt, dass das Baby rhesus-positiv ist, gibt es eine vorbeugende Antikörpertherapie (mit Spritzen), die eine Schädigung des Kindes verhindert. Seit 2020 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung.6,7 Über Details klärt Sie gerne Ihr behandelnder Frauenarzt auf.
  • ... zur Ermittlung des Hämoglobin- oder Hb-Werts: Er zeigt an, ob in den roten Blutkörperchen (Erythrozyten) genügend roter Farbstoff (Hämoglobin) vorhanden ist, da dieser den Körper mit Sauerstoff und damit auch das ungeborene Kind versorgt. Ein niedriger Wert (Anämie) deutet auf einen Eisenmangel hin.
  • ... zum Ausschluss von Infektionen: Getestet wird das Blut auf Geschlechtskrankheiten wie Syphilis. Ebenso wird überprüft, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln-Viren besteht (Röteln-HAH-Test), denn: Infiziert sich die werdende Mama mit Röteln, kann dies schwerste Folgen für das Baby haben – sowohl körperliche, als auch geistige Fehlentwicklungen sind möglich. Im Verlauf der Schwangerschaft findet zudem noch eine Blutuntersuchung statt, um eine unter Umständen bestehende Hepatitis B-Infektion aufzudecken.

Gut zu wissen: Nicht alle Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft sind eine Kassenleistung, sondern müssen privat bezahlt werden – bitte fragen Sie daher vorab bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Krankenkasse nach. Der Test auf Antikörper gegen den Erreger der Infektionskrankheit Toxoplasmose (Toxoplasma gondii) beispielsweise wird nur dann gezahlt, wenn der Verdacht auf eine Infektion vorliegt. Der Kontakt mit Katzenkot sowie der Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch stellen häufige Infektionswege der Toxoplasmose dar. Ist die schwangere Frau nicht immun gegen den Erreger und infiziert sich während der Schwangerschaft erstmalig damit, kann dies für das Baby sehr gefährlich werden, wenn es sich ebenfalls infiziert. Mögliche Folgen sind beispielsweise Fehlgeburten, Augenentzündungen, Krampfanfälle oder Hirnschäden.

Wissenswert: Zwischen der 24. und der 27. SSW kann jede schwangere Frau einen Blutzuckertest durchführen lassen, um zu prüfen, ob ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Der Test wird von den Krankenkassen übernommen.5

Schwangerschaftsvorsorge: Der Ultraschall (Sonografie)


Die Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sehen drei Ultraschalluntersuchungen vor:

  • Die erste Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. und 12. SSW,
  • die zweite zwischen der 19. und 22. SSW und
  • die dritte zwischen der 29. und 32. SSW.9

Dabei sendet ein Ultraschallgerät Schallwellen über die Bauchdecke aus, die von Körper- und Organstrukturen zurückgeworfen werden. Dadurch kommt auf dem Monitor ein Bild zustande. Unabhängig davon, welche der drei Basis-Ultraschalluntersuchungen ansteht, kontrolliert der Frauenarzt unter anderem, ob sich das ungeborene Baby altersentsprechend entwickelt. Auffälligkeiten können durch diese Untersuchungen früh erkannt werden.

  • 1. Screening: Der Mediziner überprüft die Herzaktivität und die äußere Körperform.  Eine Zwillingsschwangerschaft lässt sich ebenfalls schon feststellen.
  • 2. Screening: Beobachtet werden in erster Linie das Wachstum des Kindes und die Funktionsfähigkeit der Organe. Wichtig sind außerdem Lage und Zustand der Plazenta, da dieses Organ in der Gebärmutter das Kind während der Schwangerschaft versorgt.
  • 3. Screening: Wie auch beim zweiten Ultraschall werden die Körperteile Kopf, Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens genau gemessen. Die Kontrolle umfasst ebenso wieder den Herzschlag sowie die Kindslage.

Gut zu wissen: Viele Ärzte bieten neben den drei regulären Sonografien weitere an. Die Kosten hierfür müssen – sofern die Untersuchung medizinisch nicht notwendig ist – die werdenden Eltern in den meisten Fällen selbst tragen. Hier unterscheidet sich jedoch der Leistungskatalog der Krankenkassen. Nachfragen lohnt sich.

Bald ist es soweit – das dritte Trimester

Hochschwangere Frauen werden noch engmaschiger kontrolliert. Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen ab der 32. SSW nun alle 2 Wochen.1 Häufig findet ab der 30. SSW zudem regelmäßig ein CTG (Kardiotokogramm) statt.10 Ähnlich wie bei einem EKG (Elektrokardiogramm) für Erwachsene dokumentiert das Gerät die kindlichen Herztöne und misst gleichzeitig die Wehenaktivität. Dafür werden spezielle Messfühler mithilfe von Gurten auf dem Bauch der Schwangeren platziert. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert etwa 30 Minuten.11

Schwangere Frau beim CTG: Teil der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.

Informationen zu Pränataldiagnostik


Neben der regulären Schwangerenvorsorge gibt es ein vielseitiges Angebot an weiteren vorgeburtlichen Untersuchungen. Man unterscheidet allgemein zwischen nicht-invasiven und invasiven Methoden. Zu Ersteren gehören unter anderem Bluttests und Ultraschallverfahren. Bei den invasiven Verfahren wird – im Gegensatz zu den nicht-invasiven Methoden – in den Körper der Mutter oder des Kindes eingegriffen, beispielsweise bei einer Nabelschnur-Punktion oder einer Amniozentese. Risiken der invasiven Pränataldiagnostik sind selten, lassen sich jedoch nicht gänzlich ausschließen. Bei 1 bis 5 von 1.000 Patientinnen treten Komplikationen auf.12

Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Die Amniozentese ist eine invasive Methode, bei der mithilfe einer dünnen Nadel über die Bauchdecke der Mutter Fruchtwasser aus der Fruchtblase entnommen wird. Diese Untersuchung erfolgt in der Regel nur bei medizinischer Notwendigkeit (wenn etwa der Verdacht auf eine Infektion des Kindes besteht) und kann Auskunft über genetische Besonderheiten (beispielsweise Trisomie 21, Down-Syndrom) und Fehlbildungen (zum Beispiel Spina bifida, offener Rücken) geben.

Ist die Untersuchung medizinisch begründet, trägt die Krankenkasse die Kosten.13

Trisomie-Bluttest

Seit 2012 können werdende Mütter auf eigene Kosten einen sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) durchführen lassen. Die Blutprobe wird dabei auf Formen der Trisomie (13, 18, 21, teils 9) untersucht. Ihr behandelnder Gynäkologe berät Sie diesbezüglich.

Doppler-Sonografie

Zu der nicht-invasiven Pränataldiagnostik gehört die sogenannte Doppler-Sonografie. Das Verfahren macht den Blutfluss von den mütterlichen Gefäßen in die Plazenta und den Körper des ungeborenen Kindes sichtbar. Blutmenge und Fließgeschwindigkeit zeigen, ob das Kind genügend Sauerstoff und Nährstoffe über die Plazenta erhält.

Bei einer Risikoschwangerschaft, dem Verdacht auf eine Entwicklungsstörung oder einem unklaren Befund wird dieses zusätzliche Verfahren von der Krankenkasse getragen.14

3D-Ultraschall vom Baby

Sehr beliebt war der 3D-Ultraschall, auch als „Baby-Fernsehen“ bekannt. Dieses ebenfalls nicht-invasive Verfahren zeigt sehr genau die Gesichtszüge des Ungeborenen. Bisher boten viele Praxen diese Leistung als sogenannte Selbstzahlerleistung an. Seit 1. Januar 2021 jedoch sind 3D- oder 4D-Ultraschalluntersuchungen verboten, wenn für das „Baby-Watching” keinerlei medizinische Notwendigkeit besteht.15 Das ungeborene Baby soll so vor unnötigen Einwirkungen geschützt werden.

Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik abwägen

Für Eltern ist es nicht leicht, die Risiken einer bestimmten Untersuchung mit dem Erhalt des Wissens über eine mögliche Erkrankung des Babys abzuwägen. Immer wieder kommt es auch zu Fehlalarmen, wodurch unnötige Sorgen und Stress für die werdenden Eltern entstehen. Bei aller Vorsicht gilt es zu bedenken, dass die meisten Kinder in Deutschland gesund zur Welt kommen. Gynäkologen sind dazu verpflichtet, Eltern eingehend über die jeweiligen Untersuchungen und mögliche Komplikationen zu informieren. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist möglich, auch Hebammen beraten zur Pränataldiagnostik.

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Barbara Ward Barbara Ward ist freie Autorin der Redaktion. Sie studierte Medienwissenschaften und Journalismus in Köln und Berlin. In Gesundheitsfragen kennt sie sich aus, denn sie schreibt schon seit vielen Jahren für Fachverlage, Medizin-Websites und Krankenversicherungen. Eine ausgewogene Perspektive und fundierte Recherche liegen ihr im Sinne der Leser besonders am Herzen. Barbara Ward Autorin kanyo® mehr erfahren
Julia Lindert Die Ressortjournalistin Julia Lindert spezialisierte sich während ihres Studiums auf die Themenfelder Medizin und Biowissenschaften. Medizinische Sachverhalte in verständlicher Sprache zu formulieren, ist das, was sie an ihrer Arbeit besonders mag. Ihr Credo in Bezug auf Krankheitsbilder und Therapiemöglichkeiten: Nichts beschönigen, aber auch keine unnötigen Ängste schüren. Julia Lindert Medizinredakteurin kanyo® mehr erfahren
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