1. Die Wahl des Geburtsortes


Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts fanden Geburten in Deutschland überwiegend zu Hause statt. Heute ist die Hausgeburt eine Ausnahme. In den Industrienationen entbinden fast alle Frauen in einer Geburtsklinik.

Übrigens: In Deutschland werden mittlerweile 30 Prozent der Babys per Kaiserschnitt geboren.

Frauen können wählen, ob sie ihr Kind zu Hause oder in einer Klinik zur Welt bringen möchten. Die Wahl der passenden Geburtsklinik ist ein wichtiger Teil der Geburtsvorbereitung, denn es gibt einiges zu Bedenken, beispielsweise Ausstattung, Lage und Geburtskonzept des jeweiligen Krankenhauses.

Eine weitere Alternative sind sogenannte Geburtshäuser. Hebammen begleiten die Frauen hier bei einer natürlichen Geburt. Treten unerwartet Komplikationen auf, wird die Geburt in eine Klinik verlegt.

2. Eine Hebamme finden


Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass sogenannte Beleghebammen schwangere Frauen durch die Schwangerschaft begleiteten und am Tag der Geburt mit in die Klinik kamen. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es nur noch sehr wenige Beleghebammen.

Dennoch ist es empfehlenswert, sich schon früh eine Hebamme zu suchen. Sie steht den werdenden Eltern bei der Geburtsvorbereitung zur Seite und kann sogar die Vorsorgeuntersuchungen übernehmen. Nach der Geburt unterstützt sie die jungen Eltern bei der Babypflege und betreut die Mutter im Wochenbett.

3. Der Geburtsvorbereitungskurs


Eine Geburt ist mental wie körperlich eine Herausforderung. In entsprechenden Kursen können sich werdende Mütter und Väter auf das große Ereignis vorbereiten. Neben den klassischen Geburtsvorbereitungskursen gibt es viele weitere Maßnahmen zur Geburtsvorbereitung. Dazu gehören auch alternative Angebote wie Hypnobirthing oder geburtsvorbereitende Akupunktur.

4. Den Namen finden


Bei manchen Eltern ist der Fall glasklar, bei anderen ist es ein langer Prozess, bis der passende Name für das Baby gefunden wurde. Speziell, wenn Familie und Freunde Einfluss auf die Namensgebung nehmen, wird es mitunter kompliziert.

Stress müssen Sie sich übrigens nicht machen, denn der Name muss erst zur Anmeldung der Geburt beim Standesamt feststehen. Die Fristen hierfür variieren. In vielen Städten muss die Anmeldung innerhalb einer Woche erfolgen, in anderen Städten haben Sie etwas mehr Zeit.

5. Das Kinderzimmer einrichten


Strampler, Spieluhr, Shampoo? Ein kleines Baby braucht eigentlich nicht viel. Ein bisher kinderloser Haushalt sollte aber trotzdem auf den neuen Erdenbürger vorbereitet sein. Um die ersten Tage etwas entspannter angehen zu können, schaffen Sie die Erstausstattung am besten schon vor der Geburt an.

6. Elterngeldantrag ausfüllen


Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, haben einen Anspruch auf Elterngeld. Über die Dauer von maximal 14 Monaten erhalten sie 65 bis 67 Prozent ihres jeweils letzten Nettoeinkommens als Transferleistung, wenn sie zugunsten der Kinderbetreuung beruflich pausieren.

Tipp: Den Antrag füllen Sie am besten schon vor der Geburt aus. Wenn das Baby da ist, müssen Sie ihn nur noch kurz mit den Daten des Neuankömmlings ergänzen und abschicken.

7. Kindergeld beantragen


Das Kindergeld ist in Deutschland eine Institution. Ab dem 1.1.2018 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro pro Monat von der Familienkasse. Für das dritte Kind gibt es 200 Euro, ab dem vierten Kind und für jedes weitere 225 Euro.

Der Antrag kann ebenfalls schon vor der Geburt ausgefüllt und soweit vorbereitet werden. Wenn das Kind geboren ist, muss nur noch die Geburtsurkunde dazugelegt werden. Damit haben Sie wieder einen Teil der Bürokratie abgehakt.

8. Krankenversicherung für das Kind klären


Sind beide Elternteile in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, können sie ihr Kind kostenlos mitversichern. Dafür muss lediglich ein Antrag auf Familienversicherung gestellt werden. Auch dieses Formular kann im Rahmen der Geburtsvorbereitung ausgefüllt und eingereicht werden. Nach der Geburt reicht es dann aus, die Geburtsurkunde einzuschicken.

Wissenswert:

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sollten sich vorab über die Möglichkeiten und Konditionen für die Versicherung des Babys informieren.

9. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsfragen


Bei unverheirateten Paaren gelten im Hinblick auf Vaterschaft und Sorgerecht andere Regeln als für Ehepaare. Schon vor der Geburt kann beim Jugendamt die Vaterschaft geklärt werden. Der Vater unterzeichnet dafür ein amtliches Dokument, die Mutter bestätigt die Vaterschaft mit ihrer Unterschrift.

Sofern die unverheirateten Eltern nicht ausdrücklich das geteilte Sorgerecht beantragen, liegt das Sorgerecht nach der Geburt allein bei der Mutter. Sie kann damit alle Entscheidungen über das Wohlergehen des Babys treffen – auch gegen den Wunsch des Vaters. Darunter fällt unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit anderen Worten: Die Mutter kann den Aufenthaltsort des Kindes alleine bestimmen.

10. Geschwister auf die Geburt vorbereiten


Leben in der Familie bereits Kinder, ist es wichtig, sie auf die Ankunft des Geschwisterchens vorzubereiten. Damit können Sie schon frühzeitig in der Schwangerschaft beginnen. Je nachdem, wie alt die Kinder sind, sollte außerdem die Betreuung während der Geburt geregelt sein. Vater und Mutter sind währenddessen für einige Zeit nicht verfügbar.

Manche Mütter wünschen sich jedoch, Geschwister in den Geburtsprozess mit einzubeziehen. Die Hebamme und der Frauenarzt können Sie dazu beraten.

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Barbara Ward Barbara Ward ist freie Autorin der Redaktion. Sie studierte Medienwissenschaften und Journalismus in Köln und Berlin. In Gesundheitsfragen kennt sie sich aus, denn sie schreibt schon seit vielen Jahren für Fachverlage, Medizin-Websites und Krankenversicherungen. Eine ausgewogene Perspektive und fundierte Recherche liegen ihr im Sinne der Leser besonders am Herzen. Barbara Ward Autorin kanyo® mehr erfahren